Ein kleines Anwaltsbüro
mit vier Fachanwältinnen und Fachanwälten für Strafrecht sind wir, weil wir uns auf Strafrecht beschränken, darin aber auch von Anfang an spezialisiert haben.
Auf das Strafrecht beschränkt haben wir unsere Tätigkeit, weil sich in langer Erfahrung erwiesen hat, dass die Tätigkeit als Strafverteidiger zu leicht mit der allgemein rechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Beratungstätigkeit kollidiert. Wir pflegen den ganz persönlichen und engen Kontakt mit unseren Mandanten. Nur aus ihm und der intensiven gemeinsamen Diskussion des „Falles“ entsteht die für den jeweiligen Einzelfall richtige Festlegung des Ziels und der richtigen Strategie, dieses Ziel zu erreichen.
Auf das Strafrecht spezialisiert haben wir unsere Tätigkeit, bearbeiten aber in diesem Bereich alle Gebiete, das klassische Strafrecht ebenso wie die immer größer werdenden Gebiete des gesamten Wirtschafts-
strafrechts, dort vor allem die zentralen Bereiche der Untreue und Korruption, des Steuer- und sonstigen Abgabenstrafrechts, des Bilanz-, Börsen- und Wertpapierhandelsrechts, des Insolvenzstrafrechts und Außenwirtschaftsrechts sowie der immer häufiger praktizierten Ver-
mögensabschöpfung. Wir begleiten beratend geschädigte Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit Straftaten, die gegen sie gerichtet sind, und vertreten sie bei der Geltendmachung ihrer An-
sprüche, außergerichtlich und gerichtlich im Wege der Nebenklage. Wir haben Erfahrung im Recht der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen und haben dabei zahlreiche Kontakte mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in anderen Ländern geknüpft, mit denen wir von Fall zu Fall zusammenarbeiten.
Wir legen hohen Wert darauf, in der Rechtsprechung und in der Strafrechtswissenschaft jederzeit „à jour“ zu sein. Wir veröffentlichen häufig und nehmen aktiv als Referenten auf Tagungen und im Rahmen der Fortbildung zum Fachanwalt für Strafrecht, aber auch passiv an zahlreichen Fortbildungsmaßnahmen teil.
Wir bilden aus: Wir haben regelmäßig eine Referendarstelle zu besetzen und von Zeit zu Zeit auch Praktikanten im Jurastudium, um sie – je nach ihrem Ausbildungsstand – an unseren Beruf, seine Voraussetzungen und seine Herausforderungen heranzuführen.
Wir arbeiten intern eng zusammen, um unser Wissen und unsere Erfahrung für jedes einzelne Mandat zu bündeln.
Rechtsanwalt Kempf hat sich mit den Strafverteidigern RA Bertram Börner, Hannover, RA Gerald Goecke, Kiel, RA Dr. Stefan König, Berlin, RA Uwe Maeffert, Hamburg, und RA Christian Richter II, Köln, und in einer „Cooperation“ zusammengeschlossen. „Cooperation“ ist ein berufsrechtlich lockerer Zusammenschluss, der seinen Ausdruck in gemeinsamer wissenschaftlicher Recherche, gegenseitiger Unterstützung und gemeinsamer Diskussion von Grundsatzfragen findet. Wir gewinnen aus diesen Kontakten wichtige Anregungen und wertvolle Hilfe im Einzelfall.
Wir verstehen es als Teil unseres Berufs als Strafverteidiger, uns auf dem Gebiet des Strafrechts rechtspolitisch zu engagieren. Rechtsanwalt Kempf ist seit 1990 Mitglied und war von 1996 bis 2005 Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen AnwaltVereins und als solcher ständiger Gast des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Er ist Mitglied der European Criminal Bar Association (ECBA), einer Vereinigung von Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern aus allen Ländern Europas. Er ist mehrfach als Sachverständiger durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehört worden.
Rechtsanwalt Eberhard Kempf war aktiv an der Gründung des Barreau Pénal International / International Criminal Bar beteiligt, einer Vereinigung der Rechtsanwälte am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Er war von 2003 bis 2005 Vizepräsident und von 2005 bis 2007 Präsident des ICB.
Unsere Daten sowie die büro-interne und externe Kommunikation sind durch modernste Sicherheitstechnologien, die permanent aktualisiert und überwacht werden, gegen Zugriffe von außen geschützt. Bei Bedarf sichern wir die Kommunikation nach außen zusätzlich mit professionellen Verschlüsselungswerkzeugen ab.
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